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Quecksilber in Energiesparlampen

 

Über diese Veröffentlichung Quecksilber in Energiesparlampen

  1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission“ (SCHER)
  3. Hintergrund der Stellungnahme des SCHERs
  4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCHER

1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung

Die in Stufe 3 zitierten Texte sind direkt aus  "Mercury in Certain Energy-saving Light Bulbs" ("Quecksilber in bestimmten Energiesparlampen"), ein vom SCHER (Scientific Committee on Health and Environmental Risks) der Europäischen Kommission im Jahr 2010 erstelltes Gutachten, entnommen.

Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam von www.greenfacts.org und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission, geschrieben.

Diese Veröffentlichung wurde von Cogeneris im Rahmen eines Vertrages mit dem DG SANCO von der Europäischen Kommission.

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission“ (SCHER)

Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln) beraten.

Der Ausschuss wurde 2004 ins Leben gerufen (und im Jahr 2008 erneuert), um der Europäischen Kommission wissenschaftlichen Rat zu gesundheitlichen und umweltspezifischen Risiken zu erteilen. Er ersetzte den Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE).

Der wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ erstellt Gutachten über die Gesundheits- und Umweltrisiken, die mit Schadstoffen, die in den Umweltmedien freigesetzt werden, und mit anderen biologischen und physikalischen Faktoren in Zusammenhang stehen. Außerdem verfasst er Gutachten über Veränderungen in den physikalische Bedingungen, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise bei der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden. Ein weiteres Thema der Gutachten ist die Lebenszyklusanalyse. Der Ausschuss befasst sich ferner mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.

Unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), des wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und anderer europäischer Risikobewertungsagenturen kann er ferner aufgefordert werden, sich mit Fragen der Toxizität und Ökotoxizität chemischer, biochemischer und biologischer Verbindungen zu befassen, deren Verwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen könnte. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss mit den methodischen Aspekten der Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen, einschließlich Chemikaliengemischen, die erforderlich ist, um solide und kohärente Beratung in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich zu leisten und in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen Agenturen zu den einschlägigen Fragen beizutragen.

Weitere Informationen auf Englisch über den SCHER:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/environmental_risks/index_de.htm 

3. Hintergrund der Stellungnahme des SCHERs

Das Gutachten über  "Quecksilber in bestimmten Energiesparlampen", wurde am 18. Mai 2010 von der SCHER angenommen.

4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCHER

Der SCHER wurde gebeten, in seinem Gutachten  "Quecksilber in bestimmten Energiesparlampen" folgende Punkte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu beurteilen:

  1. Die möglichen Gesundheitsrisiken für Verbraucher bei einer durch versehentlichen Bruch von Kompaktleuchtstofflampen entstehenden Quecksilberfreisetzung. Dabei wird der SCHER gebeten, die Risiken für bestimmte empfindliche Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, wie Kinder oder Schwangere;
  2. Die möglichen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von den zur Verfügung stehenden Alternativen ausgehen, um Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen zu reduzieren, auszuschließen oder zu ersetzen, und zwar unter Berücksichtigung technischer und wissenschaftlicher Gutachten vom Öko-Institut und Fraunhofer IZM (2009);
  3. Das Risiko für die Umwelt, das mit der Freisetzung von Quecksilber bei der Entsorgung von Kompaktleuchtstofflampen entsteht. Es müssen dabei berücksichtigt werden: Die Grenze von 5 mg Quecksilber pro Kompaktleuchtstofflampe, die Anforderungen für eine getrennte Sammlung der Kompaktleuchtstofflampen und die Entfernung des Quecksilbers aus den gesammelten Kompaktleuchtstofflampen. Würde das Risiko bei einer Verschärfung dieser Vorschriften bedeutend reduziert?
  4. Das Abwägen der in A), B) und C) identifizierten Risiken gegen die Verminderung der Quecksilberemission von Kohlekraftwerken aufgrund des niedrigeren Stromverbrauchs der Kompaktleuchtstofflampen im Vergleich zu herkömmlichen Haushaltslampen. In der Lebenszyklusanalyse (Ökobilanz) der Kompaktleuchtstofflampen die möglichen Gesundheitsrisiken, die durch Quecksilber verursacht werden - wenn Kompaktleuchtstofflampen im Haushalt oder nach der Entsorgung zu Bruch gehen –, einbeziehen und untersuchen. Dies unter Berücksichtigung der Verminderung der Gesundheits- und Umweltrisiken aufgrund der potenziellen Minderung der Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken und anderer Schadstoffemissionen dank des niedrigeren Stromverbrauchs der Kompaktleuchtstofflampen im Vergleich zu herkömmlichen Haushaltslampen.

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