Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission eingesetzt, um der Kommission fundierten wissenschaftlichen Rat in Sachfragen zur komplexen Risikobewertung und Sicherheit, beispielsweise zu neuen Technologien und Medizinprodukten zu geben.
Die vom SCENIHR erteilten Auskünfte sollen die mit dem Risikomanagement betrauten Personen in die Lage versetzen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.
SCENIHR befasst sich mit Fragen zu neu auftretenden oder neu identifizierten Risiken und weitgefassten komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die einer umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und weitere Aspekte bedürfen und die nicht von anderen mit der Risikobewertung betrauten Institutionen der Gemeinschaft abgedeckt werden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” besteht aus höchstens 13 Mitgliedern. Für eine spezielle Frage kann er aber die Hilfe von bis zu sechs beigeordneten Mitgliedern in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Fachkenntnis ausgewählt werden.
Es steht eine Reserveliste mit Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position in einem Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt wurden. Die Mitglieder des SCENIHR werden auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission können die wissenschaftlichen Ausschüsse die Hilfe von externen Fachexperten in Anspruch nehmen.
SCENIHR arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und
Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft, im öffentlichen
Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um
Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden
veröffentlicht, dabei wird auf die Wahrung von Handels- und
Wirtschaftsgeheimnissen geachtet.
(Quelle:
SCENIHR
Webseiten
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