Über diese Veröffentlichung zu Tragbaren Musikgeräten und Gehör
- Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
- Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR)
- Hintergrund der Stellungnahme von SCENIHR
- Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCENIHR
1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
Die auf Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus dem Gutachten
"Potential health risks of exposure to noise from personal music players and mobile phones including a music playing function",
das in 2008 durch den wissenschaftlichen Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) veröffentlicht wurde.
Level 1 & 2 wurden in Zusammenarbeit von Dr. Marisa Fernandez, dem
GreenFacts Redaktionsteam
und der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission
geschrieben.
Diese Kopublikation wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrages mit dem
Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher
der Europäischen Union verfasst.
2. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR)
Der Wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken” (SCENIHR) ist einer der drei unabhängigen wissenschaftlichen
Ausschüsse der die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche
Gesundheit und Umwelt berät.
Der Ausschuss wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission geschaffen, um
der Kommission wissenschaftlichen Rat in Sachfragen zu neu auftretenden und neu
identifizierten Gesundheitsrisiken zu geben. Er ersetzte den Wissenschaftlichen
Ausschuss „Arzneimittel und Medizinprodukte“ (SCMPMD). SCENIHR befasst sich mit
weitgefassten, komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die einer
umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz oder öffentliche
Gesundheit bedürfen. Der Ausschuss beantwortet auch sachbezogene Fragen, die nicht
durch andere mit der Risikobewertung betrauten Organe der EU abgedeckt werden.
Der Ausschuss befasst sich mit der Bewertung möglicher Risiken wie beispielsweise
Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe, neue Technologien wie
Nanotechnologien, Medizinische Geräte, Tissue-Engineering, Blutprodukte,
Fertilitätsreduktion, Krebs endokriner Organe, Lärm und elektromagnetische Felder.
Für mehr Information über SCENHIR siehe:
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scenihr/04_scenihr_de.htm
3. Hintergrund der Stellungnahme von SCENIHR
Das Gutachten
"Potential health risks of exposure to noise from personal music players and mobile phones including a music playing function",
wurde von SCENHIR 23 September 2008 nach einer öffentlichen Konsultation und auf der
Basis mehrerer früherer Berichte veröffentlicht.
SCENIHR hat auf der Basis einer
vorläufigen Stellungnahme [en],
die am 24. Juni 2008 veröffentlicht wurde, eine öffentliche Konsultation
durchgeführt. Interessierte Gruppen legten bis zum 27. August 2008 eine Reihe von
Kommentaren oder sachdienlicher wissenschaftlicher Informationen vor, die vor
Beendigung des Gutachtens in Betracht gezogen wurden.
4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCENIHR
In seinem Gutachten
"Potential health risks of exposure to noise from personal music players and mobile phones including a music playing function"
sollte der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) folgende Fragen behandeln:
- Verursachen Geräusche von Musikgeräten und Handys (mit
Musikabspielfunktion), mit den derzeit zulässigen Lärmemissionspegel,
quantifizierbare Gesundheitsrisiken, insbesondere Hörverlust oder
Schwerhörigkeit des Nutzers? Die relevanten Ergebnisse sollten angegeben werden.
- Falls Gesundheitsrisiken identifiziert werden, sollte der Ausschuss
- die Pegel der Geräuschemission festlegen, die die Gesundheit der
Bürger sicherstellt, unter Berücksichtigung der Intensität, Länge und
Anzahl der Belastungen, denen die Nutzer von Musikgeräten und Handys mit
Musikabspielfunktion ausgesetzt sind.
- Forschungsschwerpunkte für zukünftige Forschung
festlegen.
Schlussfolgerung