Die auf Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus der Stellungnahme
Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von Dr. Marisa Fernandez in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts Redaktionsteam und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union, geschrieben.
Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrages mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union.
Der Ausschuss liefert Stellungnahmen zu neu auftretenden und neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken und zu großen, komplexen oder multidisziplinären Themen ab, die einer umfassenden Bewertung der Risiken für die Verbrauchersicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung bedürfen und sich auf Fragen beziehen, die von anderen Risikobewertungsstellen der Gemeinschaft nicht abgedeckt werden.
Beispiele für mögliche Tätigkeitsbereiche sind:
Er kann auch dazu aufgefordert werden, Fragen im Zusammenhang mit Faktoren der öffentlichen Gesundheit und nicht übertragbaren Krankheiten zu untersuchen.
Weitere Informationen auf Englisch über den SCENIHR:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/index_en.htm
In der EU haben einige Länder Ganzkörperscanner getestet und sie nun unter den neuen Bestimmungen eingeführt. Im gegenwärtigen internationalen Kontext werden Ganzkörperscanner weltweit in Flughäfen eingesetzt, vor allem in den USA, das derzeit mehrere Hundert solcher Scanner nutzt. Russland verwendet seit 2008 Ganzkörperscanner in Flughäfen und wird sie in Zukunft noch mehr nutzen. Andere Länder planen entweder (z. B. Kanada, Australien) oder untersuchen die Möglichkeit, Ganzkörperscanner einzuführen (z. B. Japan).
Während auf Röntgenstrahlen basierende Ganzkörperscanner zurzeit in den USA und versuchsweise in einem britischen Flughafen benutzt werden, verbieten mehrere Mitgliedsstaaten (z.B. Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich) den Einsatz von ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke. Wie in der vor kurzem angenommenen Gesetzgebung zu Ganzkörperscannern, würde die Kommission gerne Informationen erhalten über die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, welche die auf dem Markt erhältlichen Technologien haben, und besonders über die auf Röntgenstrahlen basierenden Scannertechnologien.
Das
Der SCENIHR wurde in seinem
In seiner Beurteilung wurde der SCENIHR gebeten, insbesondere das Risiko von Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, die regelmäßig solchen Technologien ausgesetzt sind (z. B. Vielflieger (noch zu definieren), Flugzeugbesatzung, für die Sicherheit und den Betrieb der Scanner zuständige Arbeiter, sowie anderes Flughafenpersonal) und potenziell empfindliche Gruppen (z. B. Schwangere, Kinder).
Der SCENIHR sollte das relative Risiko solcher auf Röntgenstrahlen basierender Ganzkörperscanner mit anderen Ganzkörperscanner-Technologien vergleichen.
Da der Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlung unter die Bestimmungen des Euratom-Vertrags fällt, wurde der SCENIHR gebeten, in seiner Beurteilung die Gruppe der wissenschaftlichen Experten zu befragen, auf die in Artikel 31 des Euratom-Vertrags (Art. 31 GoE) verwiesen wird, die die Kommission in Sachen des Strahlenschutzes berät.
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