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Nichtmenschliche Primaten in Forschung und Unbedenklichkeitsprüfungen

 

Über diese Veröffentlichung zu Nichtmenschlichen Primaten

  1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission“ (SCHER)
  3. Hintergrund der Stellungnahme des SCHERs
  4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCHER

1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung

Die auf Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus der Stellungnahme  „The need for non-human primates in biomedical research, production and testing of products and devices“ des Wissenschaftlichen Ausschusses Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission (SCHER) von 2009.

Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von dem GreenFacts Redaktionsteam, in Zusammenarbeit mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union, geschrieben.

Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrages mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union.

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission“ (SCHER)

Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) der Europäischen Kommission ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln) beraten. Der Ausschuss wurde 2004 ins Leben gerufen und in 2009 erneuert.

Der SCHER liefert der Kommission klare wissenschaftliche Gutachten über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Schadstoffen, die in den Umweltmedien freigesetzt werden, und mit anderen biologischen und physikalischen Faktoren, oder über geänderte physikalische Bedingungen, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise im Zusammenhang mit der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden sowie über die Lebenszyklusanalyse. Der Ausschuss befasst sich ferner mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.

Weitere Informationen auf Englisch über den SCHER:
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scher/04_scher_en.htm 

3. Hintergrund der Stellungnahme des SCHERs

In 2002, unterstrich der Wissenschaftlicher Lenkungsausschuss (WLA) warum nicht-menschliche Primaten in der biomedizinischen Forschung weiterhin gebraucht werden. Seither wurden mehrere Berichte den über die Notwendigkeit, nichtmenschliche Primaten in der biomedizinischen Forschung aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen zu ersetzen, veröffentlicht.

Am 25. September 2007, hat das Europäische Parlament eine Erklärung verabschiedet, die die Kommission dazu auffordert, die Verwendung von Menschenaffen und in freier Wildbahn gefangener Affen zu beenden sowie einen Zeitplan für die Ersetzung sämtlicher Primaten in wissenschaftlichen Versuchen durch Alternativen festzulegen.

Um an dieser Debatte in ausgewogener Weise teilzunehmen, werden unabhängige wissenschaftliche Auskünfte benötigt.

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat daher den Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) dazu beauftragt in diesem Kontext eine Stellungnahme zu veröffentlichen.

Die Stellungnahme  „The need for non-human primates in biomedical research, production and testing of products and devices“ wurde am 13. Januar 2009 vom SCHER herausgegeben.

4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCHER

In seiner Stellungnahme  „The need for non-human primates in biomedical research, production and testing of products and devices“ wurde der Wissenschaftlichen Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission (SCHER) durch die Europäische Kommission beauftragt, sich mit den folgenden Themen zu befassen:

  • Die Forschungsgebiete (Grundlagenforschung, translationale Forschung und angewandte Forschung) sowie der Prüfung von Produkten und Geräten, bei der heute nichtmenschliche Primaten (NHPs) benutzt werden;
  • Die momentan verfügbaren Möglichkeiten zum Ersatz der Tiere, entweder durch Methoden, die gar keine Verwendung von Tieren erfordern, oder durch die Benutzung anderer Tierarten, einschließlich genetisch veränderter Tiere, nach Forschungs- oder Testgebiet;
  • Die wissenschaftliche Prognose bezüglich deren kurzfristigem, mittelfristigem und langfristigem Ersatz, nach Forschungstyp und Testgebiet, im Hinblick auf die Erstellung eines spezifischen Zeitplans des Ausstiegs;
  • Die Möglichkeiten zur Verminderung und Verfeinerung der Verwendung nichtmenschlicher Primaten in Gebieten, wo ein Ersatz mittel- oder langfristig nicht vorhersehbar ist– gemäß den „3R“-Prinzipien;
  • Forschungsgebiete, in die investiert werden sollte, um Ersatz, Verminderung und Verfeinerung der Verwendung nichtmenschlicher Primaten bei wissenschaftlichen Verfahren voranzutreiben;
  • Mögliche Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung (z.B. Krankheiten des Immunsystems, neurodegenerative Erkrankungen, Infektionskrankheiten und seuchenartige Krankheiten), falls die Verwendung nichtmenschlicher Primaten in der EU verboten wird.

Der Auftrag des SCHER schließt ausdrücklich ethische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Gesichtspunkte der Verwendung nichtmenschlicher Primaten aus, da diese Fragen von anderen Gruppen innerhalb der EU-Kommission und des EU-Parlaments behandelt werden.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung...


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