Die auf Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus der Stellungnahme
Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von dem GreenFacts Redaktionsteam, in Zusammenarbeit mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union, geschrieben.
Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrages mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union.
Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) der Europäischen Kommission ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln) beraten. Der Ausschuss wurde 2004 ins Leben gerufen und in 2009 erneuert.
Der SCHER liefert der Kommission klare wissenschaftliche Gutachten über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Schadstoffen, die in den Umweltmedien freigesetzt werden, und mit anderen biologischen und physikalischen Faktoren, oder über geänderte physikalische Bedingungen, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise im Zusammenhang mit der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden sowie über die Lebenszyklusanalyse. Der Ausschuss befasst sich ferner mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.
Weitere Informationen auf Englisch über den SCHER:
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scher/04_scher_en.htm
In 2002, unterstrich der Wissenschaftlicher Lenkungsausschuss (WLA) warum nicht-menschliche Primaten in der biomedizinischen Forschung weiterhin gebraucht werden. Seither wurden mehrere Berichte den über die Notwendigkeit, nichtmenschliche Primaten in der biomedizinischen Forschung aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen zu ersetzen, veröffentlicht.
Am 25. September 2007, hat das Europäische Parlament eine Erklärung verabschiedet, die die Kommission dazu auffordert, die Verwendung von Menschenaffen und in freier Wildbahn gefangener Affen zu beenden sowie einen Zeitplan für die Ersetzung sämtlicher Primaten in wissenschaftlichen Versuchen durch Alternativen festzulegen.
Um an dieser Debatte in ausgewogener Weise teilzunehmen, werden unabhängige wissenschaftliche Auskünfte benötigt.
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat daher den Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) dazu beauftragt in diesem Kontext eine Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die Stellungnahme
In seiner Stellungnahme
Der Auftrag des SCHER schließt ausdrücklich ethische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Gesichtspunkte der Verwendung nichtmenschlicher Primaten aus, da diese Fragen von anderen Gruppen innerhalb der EU-Kommission und des EU-Parlaments behandelt werden.
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