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Synthetische Biologie

 

Glossar Synthetische Biologie

Gen

Kleinster funktionaler, physischer Vererbungsbaustein, der von den Eltern auf die Nachkommen übertragen wird. Gene sind Teile der DNA. Die meisten Gene enthalten Informationen zur Synthese eines spezifischen Proteins. (Quelle: NHGRI Glossary of Genetic Terms  durch GreenFacts übersetzt )

Wissenschaftlicher Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission

Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln) beraten.

Der Ausschuss wurde 2004 ins Leben gerufen, um der Europäischen Kommission wissenschaftlichen Rat zu gesundheitlichen und umweltspezifischen Risiken zu erteilen. Er ersetzte den Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE).

Der SCHER befasst sich mit Fragen der Toxizität und Ökotoxizität von Chemikalien, biochemischen Stoffen und biologischen Verbindungen, die schädliche Gesundheits- oder Umweltauswirkungen haben können.

Im Einzelnen befasst sich der Ausschuss mit Fragen zu neuen oder existierenden Chemikalien, der Einschränkung und Vermarktung gefährlicher Stoffe, Bioziden, Abfällen, Umweltschadstoffen, Kunststoffen und anderen Materialien für Wasserleitungen (z. B. neue organische Substanzen), Trinkwasser, sowie Qualität der Innenraum- und Umgebungsluft. Er befasst sich außerdem mit der Belastung des Menschen durch Chemikaliengemische sowie mit der Allergisierung und mit der Identifizierung von endokrin wirksamen Stoffen.

Der SCHER arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeits-, Transparenz- und Vertraulichkeitsprinzipien. Die Mitglieder des SCHERs erklären deshalb ihre Bereitschaft, im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenlage offen. Anfragen um Stellungnahmen, Tagesordnungen und Protokolle werden veröffentlicht, wobei auf die Wahrung von Handels-und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet wird.

Weitere Informationen auf Englisch über den SCHER:
SCHER website 

Wissenschaftlicher Ausschuss Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission eingesetzt, um der Kommission fundierten wissenschaftlichen Rat in Sachfragen zur komplexen Risikobewertung und Sicherheit, beispielsweise zu neuen Technologien und Medizinprodukten zu geben.

Die vom SCENIHR erteilten Auskünfte sollen die mit dem Risikomanagement betrauten Personen in die Lage versetzen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.

SCENIHR befasst sich mit Fragen zu neu auftretenden oder neu identifizierten Risiken und weitgefassten komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die einer umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und weitere Aspekte bedürfen und die nicht von anderen mit der Risikobewertung betrauten Institutionen der Gemeinschaft abgedeckt werden.

Der Wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” besteht aus höchstens 13 Mitgliedern. Für eine spezielle Frage kann er aber die Hilfe von bis zu sechs beigeordneten Mitgliedern in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Fachkenntnis ausgewählt werden.

Es steht eine Reserveliste mit Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position in einem Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt wurden. Die Mitglieder des SCENIHR werden auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission können die wissenschaftlichen Ausschüsse die Hilfe von externen Fachexperten in Anspruch nehmen.

SCENIHR arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft, im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht, dabei wird auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet. (Quelle: SCENIHR Webseiten  )

Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“

Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ erstellt Gutachten zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (chemische, biologische, mechanische und andere physische Risiken) im Verband mit Nicht-Lebensmittel-Konsumgütern (z. B. Kosmetika und ihre Bestandteile, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Körperpflegemittel und Haushaltsprodukte) und Dienstleistungen (z. B. Tätowierungen, Solarien).

http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/index_de.htm 


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