Die in Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus
Stufen 1 & 2 wurden verfasst von Dr. Marisa Fernandez in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts editorial team von www.greenfacts.org und der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission.
Diese Veröffentlichung wird von GreenFacts im Rahmen eines Vertrags mit der DG SANCO der EC erstellt.
Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ erstellt Gutachten zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (chemische, biologische, mechanische und andere physische Risiken) im Verband mit Nicht-Lebensmittel-Konsumgütern (z. B. Kosmetika und ihre Bestandteile, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Körperpflegemittel und Haushaltsprodukte) und Dienstleistungen (z. B. Tätowierungen, Solarien).
Weitere Informationen auf Englisch über den SCCS:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/index_en.htm
Die Behörden von Mitgliedsstaaten unterscheiden sich in ihrer Sicherheitsbewertung für chemische Verbraucherprodukte, die Nahrungsmitteln ähneln und/oder für Kinder verlockende Eigenschaften haben. Trotz mehrerer Diskussionen mit Experten der Mitgliedsstaaten konnte keine gemeinsame Betrachtungsweise gefunden werden. Folglich ergreifen Mitgliedsstaaten auf der Grundlage von unterschiedlichen Bewertungselementen weiterhin unterschiedliche Maßnahmen zur Vermarktungs- und Benutzungsbeschränkung, um die Verbrauchergesundheit und -sicherheit von Produkten zu gewährleisten.
Um auf eine abgestimmte Lösung in der EU hin zu arbeiten, erachtete die Kommission es als notwendig, den Wissenschaftlichen Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS) zu befragen. Der SCCS wurde beauftragt, bezüglich der möglichen Gesundheitsrisiken, die nach dem Verschlucken von chemischen Verbraucherprodukten auftreten können, die Nahrungsmitteln ähneln und/oder für Kinder verlockende Eigenschaften haben, Orientierung zu geben.
Eine öffentliche Befragung zu dieser Stellungnahme war auf der Webseite der wissenschaftlichen Ausschüsse vom 20. Dezember 2010 bis zum 11. Februar 2011 offen. Insgesamt 7 Beiträge gingen von öffentlichen Behörden und anderen Interessenvertretern ein. Jede Einreichung wurde von der Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft und, wenn angebracht, Änderungen an der Stellungnahme vorgenommen, um die relevanten Kommentare zu berücksichtigen. Die Literatur wurde mit relevanten Veröffentlichungen aktualisiert. Die Stellungnahme blieb jedoch im Wesentlichen unverändert.
Die Stellungnahme
Der SCCS wurde in seinem
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