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Produkte, die Nahrungsmitteln ähneln & Kinder ansprechen Mögliches Risiko versehentlicher Einnahmen

 

Über diese Veröffentlichung Produkte, die Nahrungsmitteln ähneln & Kinder ansprechen

  1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
  2. Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS)
  3. Hintergrund zur Stellungnahme
  4. Spezifische Fragen, die dem SCCS von der Europäischen Kommission gestellt wurden

1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung

Die in Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus  "Opinion on the potential health risks posed by chemical consumer products resembling food and/or having child- appealing properties" ein Gutachten, das 2011 vom SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit") der Europäischen Kommission erstellt wurde.

Stufen 1 & 2 wurden verfasst von Dr. Marisa Fernandez in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts editorial team von www.greenfacts.org und der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission.

Diese Veröffentlichung wird von GreenFacts im Rahmen eines Vertrags mit der DG SANCO der EC erstellt.

2. Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS)

Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ erstellt Gutachten zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (chemische, biologische, mechanische und andere physische Risiken) im Verband mit Nicht-Lebensmittel-Konsumgütern (z. B. Kosmetika und ihre Bestandteile, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Körperpflegemittel und Haushaltsprodukte) und Dienstleistungen (z. B. Tätowierungen, Solarien).

Weitere Informationen auf Englisch über den SCCS:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/index_en.htm 

3. Hintergrund zur Stellungnahme

Die Behörden von Mitgliedsstaaten unterscheiden sich in ihrer Sicherheitsbewertung für chemische Verbraucherprodukte, die Nahrungsmitteln ähneln und/oder für Kinder verlockende Eigenschaften haben. Trotz mehrerer Diskussionen mit Experten der Mitgliedsstaaten konnte keine gemeinsame Betrachtungsweise gefunden werden. Folglich ergreifen Mitgliedsstaaten auf der Grundlage von unterschiedlichen Bewertungselementen weiterhin unterschiedliche Maßnahmen zur Vermarktungs- und Benutzungsbeschränkung, um die Verbrauchergesundheit und -sicherheit von Produkten zu gewährleisten.

Um auf eine abgestimmte Lösung in der EU hin zu arbeiten, erachtete die Kommission es als notwendig, den Wissenschaftlichen Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS) zu befragen. Der SCCS wurde beauftragt, bezüglich der möglichen Gesundheitsrisiken, die nach dem Verschlucken von chemischen Verbraucherprodukten auftreten können, die Nahrungsmitteln ähneln und/oder für Kinder verlockende Eigenschaften haben, Orientierung zu geben.

Eine öffentliche Befragung zu dieser Stellungnahme war auf der Webseite der wissenschaftlichen Ausschüsse vom 20. Dezember 2010 bis zum 11. Februar 2011 offen. Insgesamt 7 Beiträge gingen von öffentlichen Behörden und anderen Interessenvertretern ein. Jede Einreichung wurde von der Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft und, wenn angebracht, Änderungen an der Stellungnahme vorgenommen, um die relevanten Kommentare zu berücksichtigen. Die Literatur wurde mit relevanten Veröffentlichungen aktualisiert. Die Stellungnahme blieb jedoch im Wesentlichen unverändert.

Die Stellungnahme  "Opinion on the potential health risks posed by chemical consumer products resembling food and/or having child- appealing properties", wurde am 22. März 2011 vom SCCS übernommen.

4. Spezifische Fragen, die dem SCCS von der Europäischen Kommission gestellt wurden

Der SCCS wurde in seinem  "Opinion on the potential health risks posed by chemical consumer products resembling food and/or having child- appealing properties" gebeten, Folgendes angesichts aktueller wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse zu bewerten:

  1. Welches sind die Bestandteile eines Produkts, die die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung mit Nahrungsmitteln erhöhen können oder die ein Produkt für Kinder verlockender machen? Wenn möglich sollte eine Rangordnung dieser Elemente gegeben werden.
  2. Welches sind die innewohnenden Eigenschaften und Merkmale von chemischen Verbraucherprodukten, die nach Verschlucken gesundheitsschädigende Auswirkungen verursachen oder zu ihnen beitragen?
  3. Welches sind die Umstände, bei denen chemische Verbraucherprodukte, die Nahrungsmitteln ähneln und/oder für Kinder verlockende Eigenschaften haben, eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, insbesondere Kinder und ältere Menschen, darstellen, unter Berücksichtigung z.B. der aufgenommenen Menge, des Geschmacks des Produkts etc. berücksichtigt wird? Unter welchen Umständen könnte sich ein solches Risiko verwirklichen?
  4. Welches sind die häufigsten gesundheitsschädigenden Auswirkungen, die bei Menschen nach Verschlucken solcher Produkte beobachtet wurden?

Lesen Sie die Zusammenfassung...


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