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Sonnenbänke & ultraviolette Strahlung

 

Über diese Veröffentlichung Sonnenbänke

  1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP)
  3. Hintergrund des Gutachtens des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“
  4. Spezielle Fragen der Europäischen Kommission an den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“

1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung

Das Material der auf Stufe 3 vorgehaltenen Texte stammt direkt aus der Stellungnahme „ Opinion on Biological effects of ultraviolet radiation relevant to health with particular reference to sun beds for cosmetic purposes“ (Stellungnahme zu den biologischen Effekten von ultravioleter Strahlung die von gesundheitlicher Bedeutung sind mit besonderer Bezugnahme auf Sonnenbänke für kosmetische Zwecke (SCCP/0949/05), einem Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ (SCCP) der Europäischen Kommission von 2006.

Die englische Version der Texte von Stufen 1 und 2 wurden von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts Redaktionsteam und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission, geschrieben.

Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrags mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission verfasst.

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP)

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2004 eingesetzt, um die Kommission in Fragen der Sicherheit von Konsumgütern (Non-Food-Konsumgütern) wissenschaftlich zu beraten. Er trat an die Stelle des früheren Wissenschaftlichen Ausschusses „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“ (SCCNFP).

Die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ erteilten Auskünfte sollen es den mit dem Risikomanagement betrauten Personen ermöglichen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ befasst sich mit Fragen der Sicherheit und allergieauslösender Eigenschaften kosmetischer Mittel und Inhaltstoffe in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheid der Verbraucher. Er kümmert sich um Konsumgüter (beispielsweise Spielzeug, Textilien, Kleidung, Körperpflegeprodukte), um Haushaltsprodukte (beispielsweise Detergenzien) und um verbrauchernahe Dienstleistungen (beispielsweise Tätowierungen).

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ besteht aus höchstens 19 Mitgliedern. Als personelle Reserve stehen Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position im Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt wurden. Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ werden auf der Grundlage ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission kann sich der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ an externe Fachexperten wenden.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um Meinungen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht, wobei auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet wird.

Bis Ende 2006 hat der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ nahezu 100 Gutachten oder Stellungnahmen, beispielsweise zu Duftstoffen, Haarfärbemitteln, Konsumgütern, Kondomen, UV-Filtern und anderen Substanzen verabschiedet. Weitere Informationen über den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter finden sich unter
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/04_sccp_de.htm .

3. Hintergrund des Gutachtens des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“

Die Stellungnahme " Opinion on Biological effects of ultraviolet radiation relevant to health with particular reference to sun beds for cosmetic purposes" (Stellungnahme zu den biologischen Effekten von ultravioleter Strahlung die von gesundheitlicher Bedeutung sind mit besonderer Bezugnahme auf Sonnenbänke für kosmetische Zwecke) (SCCP/0949/05), wurde am 20. Juni 2006 nach einem öffentlichem Konsultationsverfahren durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Der Wissenschaftliche Ausschuss hatte auf der Basis eines vorläufigen Gutachtens eine öffentliche Konsultation durchgeführt. An der Thematik interessierte Personen oder Gruppen reichten bis zum 17. März 2006 eine Reihe von Kommentaren oder sachdienlicher wissenschaftlicher Informationen  ein.

4. Spezielle Fragen der Europäischen Kommission an den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“

In seiner Stellungnahme " Opinion on Biological effects of ultraviolet radiation relevant to health with particular reference to sun beds for cosmetic purposes" (Stellungnahme zu den biologischen Effekten von ultravioleter Strahlung die von gesundheitlicher Bedeutung sind mit besonderer Bezugnahme auf Bräunungsgeräte für kosmetische Zwecke) (SCCP/0949/05), sollte der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) folgende Fragen beantworten:

  1. Welche allgemeinen positiven oder negativen Folgen hat eine UV-Exposition auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen?
  2. Welche Risikounterschiede gibt es bei der Einwirkung von natürlicher und künstlicher UV-Strahlung? Wie unterscheiden sich UVA-, UVB- und UVC-Strahlung im Hinblick auf das Gesundheitsrisiko?
  3. Ist die Gesamtdosis der einzig sinnvolle Parameter für Gesundheits- und Sicherheitsbelange im Zusammenhang mit der Einwirkung von natürlicher und künstlicher UV-Strahlung? Inwieweit gilt das Bunsen-Roscoe-Gesetz für eine Strahlenexposition mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung?
  4. Welche spezifischen positiven und negativen Folgen für die Gesundheit hat eine UV-Exposition durch Bräunungsgeräte zu kosmetischen Zwecken?
  5. Sind aus gesundheitlicher Sicht Grenzwerte für die UV-Bestrahlungsstärke durch künstliche Quellen, insbesondere Bräunungsgeräte für kosmetische Zwecke, notwendig? Müssen unterschiedliche Werte für die Bestrahlungsstärke mit UVA, UVB und UVC angegeben werden? Gegebenenfalls sollen Grenzwerte für die Bestrahlungsstärke mit künstlichem UV-Licht angegeben werden, bei deren Überschreitung nachteilige Effekte für die Gesundheit auftreten können. Welche Unsicherheiten sind in diesen Grenzwerten enthalten?
  6. Es sind Grenzwerte für die Gesamtdosis an künstlicher UVA-, UVB- und UVC-Strahlung anzugeben, oberhalb derer unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Dazu sollten der Hauttyp, die Intensität und Dauer der Exposition und die damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt werden.

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