Das Material der auf Stufe 3 vorgehaltenen Texte stammt direkt aus der Stellungnahme „
Die englische Version der Texte von Stufen 1 und 2 wurden von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts Redaktionsteam und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission, geschrieben.
Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrags mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission verfasst.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2004 eingesetzt, um die Kommission in Fragen der Sicherheit von Konsumgütern (Non-Food-Konsumgütern) wissenschaftlich zu beraten. Er trat an die Stelle des früheren Wissenschaftlichen Ausschusses „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“ (SCCNFP).
Die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ erteilten Auskünfte sollen es den mit dem Risikomanagement betrauten Personen ermöglichen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ befasst sich mit Fragen der Sicherheit und allergieauslösender Eigenschaften kosmetischer Mittel und Inhaltstoffe in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheid der Verbraucher. Er kümmert sich um Konsumgüter (beispielsweise Spielzeug, Textilien, Kleidung, Körperpflegeprodukte), um Haushaltsprodukte (beispielsweise Detergenzien) und um verbrauchernahe Dienstleistungen (beispielsweise Tätowierungen).
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ besteht aus höchstens 19 Mitgliedern. Als personelle Reserve stehen Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position im Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt wurden. Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ werden auf der Grundlage ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission kann sich der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ an externe Fachexperten wenden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um Meinungen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht, wobei auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet wird.
Bis Ende 2006 hat der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ nahezu 100 Gutachten oder Stellungnahmen, beispielsweise zu Duftstoffen, Haarfärbemitteln, Konsumgütern, Kondomen, UV-Filtern und anderen Substanzen verabschiedet.
Weitere Informationen über den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter finden sich unter
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/04_sccp_de.htm
Die Stellungnahme "
Der Wissenschaftliche Ausschuss hatte auf der Basis eines vorläufigen Gutachtens eine öffentliche Konsultation durchgeführt. An der Thematik interessierte Personen oder Gruppen reichten bis zum 17. März 2006 eine Reihe von Kommentaren oder sachdienlicher wissenschaftlicher Informationen
In seiner Stellungnahme "
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