Die in Stufe 3 zitierten Texte sind direkt aus
Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam von www.greenfacts.org und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission, geschrieben.
Diese Veröffentlichung wurde von Cogeneris im Rahmen eines Vertrages mit der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission verfasst.
Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ erstellt Gutachten zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (chemische, biologische, mechanische und andere physische Risiken) im Verband mit Nicht-Lebensmittel-Konsumgütern (z. B. Kosmetika und ihre Bestandteile, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Körperpflegemittel und Haushaltsprodukte) und Dienstleistungen (z. B. Tätowierungen, Solarien).
Weitere Informationen auf Englisch über den SCCS:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/index_en.htm
Der SCCS unternahm eine öffentliche Konsultation auf der Grundlage einer vorläufigen Stellungnahme, die am 23. März 2010 veröffentlicht wurde.
Interessierte Parteien waren eingeladen, bis zum 23.05.2010 Kommentare oder geeignete wissenschaftliche Informationen vorzulegen (weitere Einzelheiten)
Das endgültige Gutachten
Der SCCS wurde gebeten, in seinem Gutachten
Sieht der SCCS einen anhaltenden Einsatz von Triclosan als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten unter Berücksichtigung der neuen, zur Verfügung gestellten Dokumentation über Resistenzentwicklung durch bestimmte Mikroorganismen und Kreuzresistenz als sicher an?
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