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Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht

 

Glossar Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht

Elektrisches Feld

Ein elektrisches Feld ist ein unsichtbares Kraftfeld, das durch sich gegenseitig anziehende und abstoßende elektrische Ladungen gebildet wird. Die Einheit der elektrischen Feldstärke ist Volt pro Meter (V/m).

Die Stärke eines elektrischen Feldes nimmt mit zunehmender Entfernung von der Quelle ab.

AStatische elektrische Felder, auch als elektrostatische Felder bekannt, sind elektrische Felder, die sich zeitlich nicht verändern, also eine Frequenz von 0 Hz besitzen. Statische elektrische Felder werden durch ruhende elektrische Ladungen erzeugt. Sie unterscheiden sich von Feldern, die ihre Stärke und Richtung in einem bestimmten zeitlichen Rhythmus verändern, so wie beispielsweise die, die von Geräten, die mit Wechselstrom (AC) betrieben werden, oder Mobiltelefonen erzeugt werden. (Quelle: GreenFacts )

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Elektromagnetisches Spektrum

Das elektromagnetische Spektrum umfasst den gesamten Bereich der Wellenlängen aller bekannten elektromagnetischen Strahlungen von Gammastrahlen über sichtbares Licht, Infrarot, Radiowellen bis hin zum Niederfrequenzbereich und statischen Feldern.

Gammastrahlen haben die kürzeste Wellenlänge und die höchste bekannte Frequenz. Es sind energiereiche Wellen, die sich über lange Entfernungen durch die Luft fortpflanzen können. Zudem sind es die am meisten durchdringenden Wellen.

Röntgenstrahlen haben eine längere Wellenlänge als Gammastrahlen, aber eine kürzere Wellenlänge und damit eine höhere Energie als ultraviolette Strahlung. Sie kommen in verschiedenen wissenschaftlichen und gewerblichen Anwendungen zum Einsatz, insbesondere in der Medizin, z.B. bei Röntgenaufnahmen. Sie gehören zu den ionisierenden Strahlungsarten und können somit gefährlich sein. Röntgenstrahlen werden von Elektronen außerhalb des Atomkerns ausgestrahlt, während Gammastrahlen vom Atomkern selbst ausgestrahlt werden.

Ultraviolette (UV) Strahlung wird der Bereich des elektromagnetischen Spektrums genannt, der zwischen Röntgenstrahlen und sichtbarem Licht liegt. Für mehr Informationen, klicken Sie bitte hier.

Sichtbares Licht - auch bekannt als sichtbares Spektrum - ist der Bereich des elektromagnetischen Spektrums, den das menschliche Auge erkennen kann. Es umfasst alle Farben von Blau bei 400 nm bis hin zu Rot bei 700 nm, wobei blaues Licht mehr Energie enthält als rotes.

Infrarote (IR) Strahlung - auch als Wärmestrahlung bekannt - ist der Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der zwischen sichtbarem Licht und Mikrowellen liegt. Die bedeutendste natürliche Quelle von Infrarotstrahlung ist die Sonne.

Radiowellen – auch Längstwellen genannt – sind die Wellen mit der längsten Wellenlänge im elektromagnetischen Spektrum. Sie können eine Länge von einigen Zentimetern bis hin zu tausenden von Kilometern erreichen. Sie werden unter anderem für Fernseh-, Handy- und Funktechnik genutzt. (Quelle: GreenFacts)

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Europäishe Kommission

"The European Commission embodies and upholds the general interest of the [European] Union and is the driving force in the Union's institutional system. Its four main roles are to propose legislation to Parliament and the Council, to administer and implement Community policies, to enforce Community law (jointly with the Court of Justice) and to negotiate international agreements, mainly those relating to trade and cooperation."

The Commission's staff is organised into 36 Directorates-General (DGs) and specialised services, such as the Environment DG and the Research DG. (Quelle: EC Webseiten  )

GD Gesundheit und Verbraucherschutz

Die GD Gesundheit und Verbraucherschutz ist eine der 36 Generaldirektionen (GDs) und spezialisierten Dienste aus denen die Europäische Kommission besteht.

Die Aufgabe der GD Gesundheit und Verbraucherschutz besteht darin, "Gesundheit und Sicherheit der europäischen Bürger zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu stärken."

"Die Europäische Union hat im Laufe der Jahre immer wieder EU-Vorschriften über die Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten, über die Rechte der Verbraucher und den Schutz der menschlichen Gesundheit erlassen." (Quelle: GD Gesundheit Webseiten  )

Schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit

Eine Veränderung der Körperfunktionen oder der Zellstruktur, die zu einer Krankheit oder zu Gesundheitsstörungen führen könnte. (Quelle: ATSDR Glossar , übersetzt durch GreenFacts )

Toxisch

Bezeichnet einen Stoff, der Lebewesen vergiften oder ihnen Schaden zuzufügen kann.

Toxische Stoffe können nachteilige gesundheitliche Wirkungen verursachen. (Quelle: GreenFacts)

UV-Strahlung

Elektromagnetische Strahlung, deren Wellenlänge kürzer als die des sichtbaren Lichts, aber länger als die der Röntgenstrahlen ist. Sie reicht etwa von 400 nm bis 100 nm.

Die wichtigste UV-Strahlungsquelle ist die Sonne. UV-Strahlung kann jedoch auch künstlich erzeugt werden, z.B. durch UV-Lampen.

UV-Strahlung wird in drei Wellenlängenbereiche eingeteilt: UVA, UVB und UVC. Alle drei Wellenlängenbereiche sind als „wahrscheinlich humankanzerogen“ klassifiziert worden.

UVA – Langwelliges UVA-Licht umfasst den Bereich von 315-400 nm. Es wird nicht wesentlich durch die Atmosphäre zurückgehalten. Mindestens 90% der die Erdoberfläche erreichenden UV-Strahlung ist UVA-Licht. UVA wird in zwei Unterbereiche UVA-I (340-400 nm) und UVA-II (315-340 nm) eingeteilt.

UVB – UVB ist UV-Strahlung mittlerer Wellenlänge und umfasst den Bereich von 280-315 nm. Höchstens 10% der die Erdoberfläche erreichenden UV-Strahlung gehört zum UVB-Bereich.

UVC – Das kurzwellige UVC-Licht umfasst den Bereich von 100-280 nm. Die gesamte UVC-Strahlung der Sonne wird durch die Ozonschicht absorbiert. (Quelle: GreenFacts abgewandelt von WHO  Artificial tanning sunbeds: risks and guidance )

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Wissenschaftlicher Ausschuss Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission eingesetzt, um der Kommission fundierten wissenschaftlichen Rat in Sachfragen zur komplexen Risikobewertung und Sicherheit, beispielsweise zu neuen Technologien und Medizinprodukten zu geben.

Die vom SCENIHR erteilten Auskünfte sollen die mit dem Risikomanagement betrauten Personen in die Lage versetzen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.

SCENIHR befasst sich mit Fragen zu neu auftretenden oder neu identifizierten Risiken und weitgefassten komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die einer umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und weitere Aspekte bedürfen und die nicht von anderen mit der Risikobewertung betrauten Institutionen der Gemeinschaft abgedeckt werden.

Der Wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” besteht aus höchstens 13 Mitgliedern. Für eine spezielle Frage kann er aber die Hilfe von bis zu sechs beigeordneten Mitgliedern in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Fachkenntnis ausgewählt werden.

Es steht eine Reserveliste mit Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position in einem Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt wurden. Die Mitglieder des SCENIHR werden auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission können die wissenschaftlichen Ausschüsse die Hilfe von externen Fachexperten in Anspruch nehmen.

SCENIHR arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft, im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht, dabei wird auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet. (Quelle: SCENIHR Webseiten  )


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