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Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht

 

Über diese Veröffentlichung Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht

  1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR)
  3. Hintergrund der Stellungnahme von SCENIHR
  4. Spezielle Fragen der Europäischen Kommission an SCENIHR

1. Quellenmaterial für diese Veröffentlichung

Die in Stufe 3 zitierten Texte sind direkt aus  "Stellungnahme zu gesundheitlichen Auswirkungen von künstlichem Licht", ein vom SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) der Europäischen Kommission im Jahr 2012 erstelltes Gutachten, entnommen.

Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem Redacktionsteam von www.greenfacts.org und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union, geschrieben.

Diese Veröffentlichung wurde von Cogeneris im Rahmen eines Vertrages mit dem DG SANCO der Europäischen Union verfasst.

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR)

Der Ausschuss liefert Stellungnahmen zu neu auftretenden und neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken und zu großen, komplexen oder multidisziplinären Themen ab, die einer umfassenden Bewertung der Risiken für die Verbrauchersicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung bedürfen und sich auf Fragen beziehen, die von anderen Risikobewertungsstellen der Gemeinschaft nicht abgedeckt werden. Beispiele für mögliche Tätigkeitsbereiche sind:

Potential areas of activity include:

  • antimikrobielle Resistenz
  • neue Technologien (z.B. Nanotechnologie)
  • Medizinprodukte einschließlich solcher, die Stoffe tierischen und/oder menschlichen Ursprungs enthalten
  • physikalische Gefahren (Lärm, elektromagnetische Felder)
  • Gewebebearbeitung
  • Blutprodukte
  • Fertilitätsreduktion
  • Krebs endokriner Organe
  • mit der Wechselwirkung von Risikofaktoren zusammenhängende potenzielle Risiken, Synergieeffekte, kumulative Effekte
  • Methoden zur Bewertung neuer Risiken

Er kann auch dazu aufgefordert werden, Fragen im Zusammenhang mit Faktoren der öffentlichen Gesundheit und nicht übertragbaren Krankheiten zu untersuchen.

Weitere Informationen auf Englisch über den SCENIHR:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/index_en.htm 

3. Hintergrund der Stellungnahme von SCENIHR

Im Kontext der Förderung der breiten Verwendung von Energiesparlampen wie z.B. Kompaktleuchtstofflampen, und dem bevorstehenden Verbot der Glühlampen, hat die Kommission den SCENIHR im April 2008 beauftragt, die Behauptungen von Vereinigungen lichtempfindlicher Bürger Großbritanniens wie z. B. Right to Light, Spectrum Alliance und Lupus UK zu untersuchen, dass die Symptome einiger Krankheiten unter dem Einfluss von Energiesparlampen (hauptsächlich Kompaktleuchtstofflampen) verschlimmert werden oder werden könnten.

Seit der Veröffentlichung der Stellungnahme und der Annahme der Verordnung 244/2009, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht festlegt (was praktisch die Abschaffung der Glühlampen bis 2012 bedeutet), wurde die Kommission auf weitere Behauptungen und Tatsachen bezüglich Lichtempfindlichkeit und möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von künstlichem Licht aufmerksam gemacht. Es erscheint daher erforderlich, den SCENIHR um eine Aktualisierung der Schlüsse seiner Stellungnahme zur Lichtempfindlichkeit, soweit angemessen, zu bitten, und ein breiteres Spektrum von Beleuchtungstechnologien und damit verbundener möglicher Gesundheitsrisiken zu analysieren.

Eine öffentliche Konsultation zu dieser Stellungnahme fand vom 19. Juli bis 30. September 2011 auf der Website der EU-Ausschüsse für Non-Food-Erzeugnisse statt. Informationen über die öffentliche Konsultation wurde den nationalen Behörden, internationalen Organisationen und anderen Beteiligten mitgeteilt.

Insgesamt wurden 16 Beiträge eingereicht, von denen vier von öffentlichen Behörden, fünf von der Industrie, einer von einer Hochschule, zwei von Nichtregierungsorganisationen und sechs von Einzelpersonen und drei von anderen stammten.

Das meiste eingereichte Material war relevant, enthielt spezifische Kommentare und bezog sich auf durch Fachleute überprüfte wissenschaftliche Literatur. Als Ergebnis wurde jede Eingabe von der Arbeitsgruppe sorgfältig in Betracht gezogen. Nur drei Eingaben der Industrie wichen von der vorläufigen Stellungnahme ab und die Eingabe der Hochschule zeigte etwas Unstimmigkeit.

Das Dokument ist überarbeitet worden, um die relevanten Kommentare zu berücksichtigen und die Literatur wurde mit relevanten Veröffentlichungen aktualisiert. Die wissenschaftliche Argumentation wurde in bestimmter Hinsicht geklärt und gestärkt. Die Stellungnahme blieb jedoch im Wesentlichen unverändert.

Die  "Stellungnahme zu gesundheitlichen Auswirkungen von künstlichem Licht" wurde am 19. März 2012 vom SCENIHR gebilligt.

4. Spezielle Fragen der Europäischen Kommission an SCENIHR

Der SCENIHR wurde in seiner  "Stellungnahme zu gesundheitlichen Auswirkungen von künstlichem Licht" gebeten, Folgendes zu bewerten:

  1. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht, dessen Hauptzweck es ist, im sichtbaren Bereich zu strahlen (im Gegensatz zu künstlichem Licht, bei dem der unsichtbare Bereich Hauptzweck ist, wie bei Bräunungslampen oder Infrarotlampen), auf die allgemeine Öffentlichkeit zu erforschen und darüber zu berichten. Die Auswirkungen des Lichts von allen verfügbaren elektrischen Beleuchtungstechnologien sollten sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Bereich (mit spezifischen Analysen der Unterarten UVA, UVB und UVC der ultravioletten Strahlung) untersucht werden.
  2. Den SCENIHR-Bericht über Lichtempfindlichkeit (vom 23. September 2008) im Lichte weiterer Argumente zu aktualisieren und die Verschlimmerung von Symptomen pathologischer Zustände durch andere Lampen als Kompaktleuchtstofflampen (einschließlich herkömmlicher Glüh- und Halogenlampen, Halogenlampen mit verbesserter Effizienz und LED-Lampen) zu untersuchen.
  3. Falls unter Punkt A oder B Gesundheitsrisiken gefunden werden, die Zahl der EU-Bürger zu schätzen, die gefährdet sein könnten und die Höhe der Emission/Exposition festzustellen, die die Gesundheit der Bürger sicherstellt, und/oder Mittel zu finden, die Auswirkungen des problematischen Parameters der fraglichen Beleuchtungstechnologie zu mildern oder ganz zu verhindern.
  4. Möglichen Forschungsbedarf zu ermitteln, der sich auf Gebiete bezieht, in denen das Fehlen oder die Knappheit wissenschaftlicher Erkenntnis den SCENIHR daran hindert, verbindliche Schlussfolgerungen zu ziehen.

Der Umfang der Analyse unter Punkt A und B sollte alle elektrischen Lampentechnologien abdecken, einschließlich herkömmlicher Glüh- und Halogenlampen, Halogenlampen mit verbesserter Effizienz, Einsockel- und Zweisockel- (Kompakt-) Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und LED-Lampen. Die komplette Bandbreite möglicher Lampenlichtströme und Lampenspannungen (Netzspannung, Kleinstspannung und andere Kleinspannungen) sollte von der Untersuchung jeder Technologie abgedeckt sein und, falls es geeignet erscheint, sollten getrennte Schlussfolgerungen für die verschiedenen Kategorien von Spannungen /Lichtströmen gezogen werden.

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