Die auf Stufe 3 zitierten Texte stammen direkt aus der Stellungnahme
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Die englische Fassung der Texte auf Stufen 1 und 2 wurde von Dr. Marisa Fernandez, in Zusammenarbeit mit dem GreenFacts Redaktionsteam und dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union, geschrieben.
Diese Veröffentlichung wurde von GreenFacts im Rahmen eines Vertrages mit dem Generaldirektorat Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Union verfasst.
Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken der Europäischen Kommission ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln) beraten.
Der Ausschuss wurde 2004 ins Leben gerufen, um der Europäischen Kommission wissenschaftlichen Rat zu gesundheitlichen und umweltspezifischen Risiken zu erteilen. Er ersetzte den Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE).
Der SCHER befasst sich mit Fragen der Toxizität und Ökotoxizität von Chemikalien, biochemischen Stoffen und biologischen Verbindungen, die schädliche Gesundheits- oder Umweltauswirkungen haben können.
Im Einzelnen befasst sich der Ausschuss mit Fragen zu neuen oder existierenden Chemikalien, der Einschränkung und Vermarktung gefährlicher Stoffe, Bioziden, Abfällen, Umweltschadstoffen, Kunststoffen und anderen Materialien für Wasserleitungen (z. B. neue organische Substanzen), Trinkwasser, sowie Qualität der Innenraum- und Umgebungsluft. Er befasst sich außerdem mit der Belastung des Menschen durch Chemikaliengemische sowie mit der Allergisierung und mit der Identifizierung von endokrin wirksamen Stoffen.
Der SCHER arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeits-, Transparenz- und Vertraulichkeitsprinzipien. Die Mitglieder des SCHERs erklären deshalb ihre Bereitschaft, im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenlage offen. Anfragen um Stellungnahmen, Tagesordnungen und Protokolle werden veröffentlicht, wobei auf die Wahrung von Handels-und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet wird.
Weitere Informationen auf Englisch über den SCHER:
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scher/04_scher_en.htm
Die Stellungnahme "
Der SCHER hat am 3. April 2007 auf der Basis einer vorläufigen Stellungnahme eine öffentliche Konsultation durchgeführt. An der Thematik interessierte Personen oder Gruppen reichten eine Reihe von Kommentaren und wissenschaftlich relevanten Informationen ein. Der Entwurf für die Stellungnahme wurde unter Berücksichtigung dieser Beiträge fertig gestellt.
Der SCHER betont, dass die Stellungnahme lediglich Grundsätze der Risikobeurteilung behandelt, die für Innenräume empfohlen werden. Sie geht nicht auf das Risikomanagement, d.h. praktische Mittel, mit denen negative Auswirkungen auf die Gesundheit vermindert/vermieden werden können, ein.
Um eine Grundlage für die Beurteilung der Gesundheitsrisiken, die durch die Qualität der Innenraumluft hervorgerufen werden, zu bieten und um eine solide wissenschaftliche Basis für die Entwicklung und Durchführung von politischen Entscheidungen zu schaffen, wurde der SCHER in der Stellungnahme "
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